39 T 48/16•Landgericht Köln, 2016-04-29, 39 T 48/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 39 T 48/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-29
Aktenzeichen: 39 T 48/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0429.39T48.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Tenor
Auf Antrag des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen vom 07.11.2015 (Az. 50 Gs 68/15) rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Von der Erhebung von Kosten in beiden Instanzen wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen in beiden Instanzen werden der Staatskasse auferlegt.
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