Landgericht Köln, 2016-05-10, 30 O 432/10

30 O 432/10Kantonsgericht10.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 432/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-10

Aktenzeichen: 30 O 432/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0510.30O432.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten (Streithelfer zu 2)) sowie der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens 30 OH 3/11 LG Köln trägt der Kläger. Die Kosten der Streithelferin des Klägers trägt die Streithelferin zu 1) selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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