30 O 432/10•Landgericht Köln, 2016-05-10, 30 O 432/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 432/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-10
Aktenzeichen: 30 O 432/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0510.30O432.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten (Streithelfer zu 2)) sowie der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens 30 OH 3/11 LG Köln trägt der Kläger. Die Kosten der Streithelferin des Klägers trägt die Streithelferin zu 1) selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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