21 O 329/15•Landgericht Köln, 2016-05-17, 21 O 329/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 21 O 329/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-17
Aktenzeichen: 21 O 329/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0517.21O329.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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