Landgericht Köln, 2016-05-17, 21 O 329/15

21 O 329/15Kantonsgericht17.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 329/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-17

Aktenzeichen: 21 O 329/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0517.21O329.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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