14 O 283/15•Landgericht Köln, 2016-05-19, 14 O 283/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 14 O 283/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-19
Aktenzeichen: 14 O 283/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0519.14O283.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Fotografie des Klägers wie aus der Anlage K3 ersichtlich durch Einbindung in einen Internetauftritt zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen bzw. machen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus der Anlage K2 zur Klageschrift ersichtlich.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 930,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. März 2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist hinsichtlich der Unterlassung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5000,00 EUR, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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