Landgericht Köln, 2016-05-19, 15 O 136/15

15 O 136/15Kantonsgericht19.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 136/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-19

Aktenzeichen: 15 O 136/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0519.15O136.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Auf die Drittwiderklage hin wird festgestellt, dass dem Drittwiderbeklagten keine durchsetzbaren Ansprüche gegen die Beklagte in Ansehung des „Festzinsvertrages“ vom 19.02.2014 (Laufzeitverlängerung) zustanden oder zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Drittwiderbeklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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