Landgericht Köln, 2016-05-23, 113 KLs 34/15

113 KLs 34/15Kantonsgericht23.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 113 KLs 34/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-23

Aktenzeichen: 113 KLs 34/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0523.113KLS34.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.

Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von

2 Jahren und 9 Monaten

verurteilt.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 3 Jahren und 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Angewandte Vorschriften:

§§ 222, 315c Abs. 1 Nr. 2 b), Abs. 3 Nr. 1, 69 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2, 69a Abs. 1 S. 1, Abs. 4 StGB

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