Landgericht Köln, 2016-05-25, 2 O 230/15

2 O 230/15Kantonsgericht25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 230/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-25

Aktenzeichen: 2 O 230/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0525.2O230.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.912,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.11.2013 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 Euro gegenüber der Y - Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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