28 O 84/16•Landgericht Köln, 2016-06-01, 28 O 84/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 84/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-01
Aktenzeichen: 28 O 84/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0601.28O84.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 30.03.2016 wird zurückgewiesen.
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Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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