Landgericht Köln, 2016-06-02, 22 O 435/14

22 O 435/14Kantonsgericht02.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 435/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-02

Aktenzeichen: 22 O 435/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0602.22O435.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger und der Drittwiderbeklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Im Übrigen tragen die Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 99 % und der Drittwiderbeklagte zu 1 %.

Das Urteil ist im Verhältnis zum Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe

110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Drittwiderbeklagte kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.

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