Landgericht Köln, 2016-06-14, 29 T 56/16

29 T 56/16Kantonsgericht14.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 T 56/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-14

Aktenzeichen: 29 T 56/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0614.29T56.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten wird die Kostenentscheidung im Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.03.2016, 202 C 153/15 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.

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