29 T 56/16•Landgericht Köln, 2016-06-14, 29 T 56/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 56/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: 29 T 56/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0614.29T56.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten wird die Kostenentscheidung im Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.03.2016, 202 C 153/15 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.