84 O 2/16•Landgericht Köln, 2016-06-15, 84 O 2/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-15
Aktenzeichen: 84 O 2/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0615.84O2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Taschen wie nachfolgend abgebildet anzubieten oder anbieten zu lassen:
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