Landgericht Köln, 2016-06-16, 14 O 355/14

14 O 355/14Kantonsgericht16.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 355/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-16

Aktenzeichen: 14 O 355/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0616.14O355.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen, in welcher Art und welchem Umfang der Beklagte die nachfolgend eingeblendeten Lichtbilder

ohne ausdrückliche Genehmigung der Klägerin öffentlich zugänglich gemacht hat, wie auf der Internetplattform www.amazon.de unter dem Link:

http://www.anonym.de

geschehen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der dieser aus der in Ziffer 1) beschriebenen Handlung bereits entstanden ist.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung der Y Rechtsanwälte aus der Gebührenrechnung vom 12.08.2014 in Höhe von 412,60 EUR freizustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Verpflichtung zur Auskunftserteilung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 EUR, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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