Landgericht Köln, 2016-06-16, 24 S 3/16

24 S 3/16Kantonsgericht16.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 S 3/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-16

Aktenzeichen: 24 S 3/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0616.24S3.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 06.01.2016 – 125 C 228/15 – wird zurückgewiesen

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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