33 O 22/16•Landgericht Köln, 2016-06-28, 33 O 22/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 22/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: 33 O 22/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0628.33O22.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammerrt
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 23.02.2016 – Az: 33 O 22/16 – wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegnerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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