105 Qs 165/16•Landgericht Köln, 2016-07-07, 105 Qs 165/16
Landgericht Köln, 2016-07-07, 105 Qs 165/16
105 Qs 165/16Kantonsgericht07.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 105 Qs 165/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-07
Aktenzeichen: 105 Qs 165/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0707.105QS165.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
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Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln vom 23.06.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 17.06.2016 (503 Gs 1087/16) aufgehoben.
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Es wird die Beschlagnahme der Krankenunterlagen und Pflegeunterlagen einschließlich sämtlicher Befunde (auch Röntgen, Ultraschall, EKG-Aufzeichnungen, MRT-Protokolle, etwaiger Operationsberichte, Anästhesieprotokolle)
der gesondert verfolgten L, geborene N, geboren am 05.06.1970 in Köln, wohnhaft: Im O-Straße, 50226 Frechen
bei dem Beschuldigten
Dr. I
G-Straße
50226 Frechen
angeordnet.
Durch die freiwillige Herausgabe der Gegenstände kann die Beschlagnahme abgewendet werden. Die Abwendung der Beschlagnahme durch Herausgabe von Fotokopien ist nur dann möglich, wenn die Unterlagen nicht mehr im Original vorhanden sind.
Soweit im Rahmen einer elektronischen Datenverarbeitung Unterlagen, die der Beschlagnahme unterliegen, in Computern oder ähnlichem gespeichert, verwaltet oder verarbeitet werden, wird die Beschlagnahme der EDV-Anlage (insbesondere des Rechners, externer Festplatten, Disketten, CD-ROMs und anderer Speichermedien) sowie der Softwareträger des angewandten Programms angeordnet, soweit dies zur Auswertung der Unterlagen erforderlich ist.
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