29 S 180/15•Landgericht Köln, 2016-07-07, 29 S 180/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 180/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-07
Aktenzeichen: 29 S 180/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0707.29S180.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 3.9.2015 –
29 C 11/15 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss aus der Eigentümerversammlung vom 5.2.2015 der Gemeinschaft T-Straße 66, 68-73, 75, 77 und G-Staße 30, X, zu TOP 6 wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten nach Kopfteilen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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