Landgericht Köln, 2016-07-14, 24 S 10/16

24 S 10/16Kantonsgericht14.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 S 10/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-14

Aktenzeichen: 24 S 10/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0714.24S10.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 08.03.2016 – 124 C 483/15 – wird abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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