Landgericht Köln, 2016-07-19, 108 Qs 31/16

108 Qs 31/16Kantonsgericht19.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 108 Qs 31/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-19

Aktenzeichen: 108 Qs 31/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0719.108QS31.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9.6.2016 – 583 Ds 145/16 - aufgehoben und der Angeklagten Herr Rechtsanwalt I2 als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.

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