108 Qs 31/16•Landgericht Köln, 2016-07-19, 108 Qs 31/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 108 Qs 31/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-19
Aktenzeichen: 108 Qs 31/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0719.108QS31.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9.6.2016 – 583 Ds 145/16 - aufgehoben und der Angeklagten Herr Rechtsanwalt I2 als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.
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