Landgericht Köln, 2016-07-19, 28 O 77/16

28 O 77/16Kantonsgericht19.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 77/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-19

Aktenzeichen: 28 O 77/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0719.28O77.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,

verboten,

es Dritten zu ermöglichen, in Bezug auf die Antragstellerin im Internet zu veröffentlichen:

wenn dies geschieht wie auf Y wie folgt:

  1. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 17.3.2015 zurückgewiesen.

  2. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 2/3 und die Antragsgegnerin 1/3.

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