Landgericht Köln, 2016-07-21, 39 T 21/16

39 T 21/16Kantonsgericht21.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 39 T 21/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-21

Aktenzeichen: 39 T 21/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0721.39T21.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 39. Zivilkammer

Normen: § 63 GKG, § 32 RVG

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Verfügungsklägers vom 13.11.2015 wird die Streitwertbestimmung des Amtsgerichts Köln vom 11.06.2015 aufgehoben und der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren auf

bis zu 500.000 €

festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

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