16 O 275/13•Landgericht Köln, 2016-07-27, 16 O 275/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 16 O 275/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-27
Aktenzeichen: 16 O 275/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0727.16O275.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Streithelferin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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