Landgericht Köln, 2016-07-27, 16 O 275/13

16 O 275/13Kantonsgericht27.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 16 O 275/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-27

Aktenzeichen: 16 O 275/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0727.16O275.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Streithelferin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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