39 T 99/16•Landgericht Köln, 2016-08-23, 39 T 99/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 39 T 99/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-23
Aktenzeichen: 39 T 99/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0823.39T99.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen vom 02.05.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 14.04.2016 (Az. 40a XIV(B) 4/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Dolmetscherkosten wird abgesehen.
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