15 O 429/14•Landgericht Köln, 2016-08-25, 15 O 429/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 15 O 429/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-25
Aktenzeichen: 15 O 429/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0825.15O429.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Kosten der Nebenintervention trägt die Nebenintervenientin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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