1 T 61/16•Landgericht Köln, 2016-09-20, 1 T 61/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 61/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-20
Aktenzeichen: 1 T 61/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0920.1T61.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27.11.2015 - 72 IK 503/13 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wird wie folgt
festgesetzt:
Vergütung: 14.021,89 €
Auslagen: 0,00 €
Zwischensumme: 14.021,89 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer: 2.664,16 €
Endbetrag: 16.686,05 €
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt.
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