Landgericht Köln, 2016-10-26, 26 O 151/16

26 O 151/16Kantonsgericht26.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 151/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-26

Aktenzeichen: 26 O 151/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1026.26O151.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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