Landgericht Köln, 2017-02-02, 6 S 53/16

6 S 53/16Kantonsgericht02.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 53/16 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-02

Aktenzeichen: 6 S 53/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0202.6S53.16.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 10.02.2016 – 108 C 11/14 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.329,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.

Dieses Urteil und das Urteil erster Instanz sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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