Landgericht Köln, 2017-02-03, 7 O 457/15

7 O 457/15Kantonsgericht03.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 7 O 457/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-03

Aktenzeichen: 7 O 457/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0203.7O457.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte zu 2) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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