Landgericht Köln, 2017-02-07, 11 S 15/16

11 S 15/16Kantonsgericht07.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 15/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-07

Aktenzeichen: 11 S 15/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0207.11S15.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.01.2016 – 129 C 181/15 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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