Landgericht Köln, 2017-02-07, 3 O 286/15

3 O 286/15Kantonsgericht07.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 286/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-07

Aktenzeichen: 3 O 286/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0207.3O286.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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