Landgericht Köln, 2017-02-08, 21 O 108/16

21 O 108/16Kantonsgericht08.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 108/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-08

Aktenzeichen: 21 O 108/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0208.21O108.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 13.09.2016 (Blatt 67 der Akte) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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