Landgericht Köln, 2017-02-14, 11 S 250/15

11 S 250/15Kantonsgericht14.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 250/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-14

Aktenzeichen: 11 S 250/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0214.11S250.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.04.2015 – Az. 121 C 407/14 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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