Landgericht Köln, 2017-02-14, 21 O 465/15

21 O 465/15Kantonsgericht14.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 465/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-14

Aktenzeichen: 21 O 465/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0214.21O465.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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