5 O 403/15•Landgericht Köln, 2017-02-16, 5 O 403/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 403/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-16
Aktenzeichen: 5 O 403/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0216.5O403.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags zahlt.
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