11 T 165/14•Landgericht Köln, 2017-02-28, 11 T 165/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 165/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-28
Aktenzeichen: 11 T 165/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0228.11T165.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Anträge des Beteiligten zu 1) gegen die Kostenrechnungen des Beteiligten zu 2) vom 12.09.2014 über 178,50 € – R. Nr. 111/2014 – und über 480,28 € – UR. Nr. 488+489/2014 werden zurückgewiesen.
Eine Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst.
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