33 O 116/16•Landgericht Köln, 2017-03-07, 33 O 116/16
Landgericht Köln, 2017-03-07, 33 O 116/16
33 O 116/16Kantonsgericht07.03.2017
Regest
Die Verwendung einer Marke auf einem Lageplan, zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes, stellt keine markenmäßige Benutzung dar.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 116/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-07
Aktenzeichen: 33 O 116/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0307.33O116.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Normen: MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 1,3.23
Leitsätze
Die Verwendung einer Marke auf einem Lageplan, zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes, stellt keine markenmäßige Benutzung dar.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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