Landgericht Köln, 2017-03-08, 102 KLs 40/16

102 KLs 40/16Kantonsgericht08.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 102 KLs 40/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-08

Aktenzeichen: 102 KLs 40/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0308.102KLS40.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer – Jugendschutzkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit dem Erwerb kinderpornographischer Schriften und in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit der Verbreitung kinderpornographischer Schriften, sowie der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einem weiteren Fall schuldig.

Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sechs Jahren und drei Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen. Er trägt zudem die der Nebenklägerin R. Q. entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 27.12.2003, §§ 176 Abs. 1, 184b Abs. 2 u. 4 S. 1 StGB in der Fassung vom 31.10.2008, §§ 52, 53 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.