Landgericht Köln, 2017-03-14, 21 O 96/16

21 O 96/16Kantonsgericht14.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 96/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-14

Aktenzeichen: 21 O 96/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0314.21O96.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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