Landgericht Köln, 2017-03-15, 28 O 324/16

28 O 324/16Kantonsgericht15.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 324/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-15

Aktenzeichen: 28 O 324/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0315.28O324.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Die einstweilige Verfügung vom 16.11.2016 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Tenor zu I.b) die Worte „Rechtsradikalen das Podium nehmen“ sowie "und vertritt rechtsradikale Positionen" entfallen.

  2. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung vom 16.11.2016 aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass insoweit zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Verfahrens tragen der Verfügungskläger zu 1/6 und die Verfügungsbeklagte zu 5/6.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu 1 für den Verfügungskläger ohne Sicherheitsleistung. Im Übrigen kann der Verfügungskläger die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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