105 Qs 36/17•Landgericht Köln, 2017-03-21, 105 Qs 36/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 105 Qs 36/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-21
Aktenzeichen: 105 Qs 36/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0321.105QS36.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
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