Landgericht Köln, 2017-03-21, 105 Qs 36/17

105 Qs 36/17Kantonsgericht21.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 105 Qs 36/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-21

Aktenzeichen: 105 Qs 36/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0321.105QS36.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.

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