Landgericht Köln, 2017-03-22, 84 O 90/13

84 O 90/13Kantonsgericht22.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 90/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-22

Aktenzeichen: 84 O 90/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0322.84O90.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 08.05.2013 (84 O 90/13), bestätigt durch Urteil des Landgerichts Köln vom 21.08.2013, wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt ihres Erlasses aufgehoben.

II. Die nunmehrige Antragsgegnerin trägt sowohl die Kosten des Anordnungsverfahrens einschließlich des Widerspruchsverfahrens als auch die Kosten des Aufhebungsverfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die nunmehrige Antragsgegnerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die nunmehrige Antragstellerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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