34 T 202/16•Landgericht Köln, 2017-03-28, 34 T 202/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 34 T 202/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 34 T 202/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0328.34T202.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 29.09.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 15.09.2016 (Az. 38 M 0613/16) aufgehoben und die Erinnerung des Schuldners vom 06.05.2016 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
Die Vollziehung dieses Beschlusses wird bis zu seiner Rechtskraft ausgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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