Landgericht Köln, 2017-03-28, 34 T 202/16

34 T 202/16Kantonsgericht28.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 34 T 202/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-28

Aktenzeichen: 34 T 202/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0328.34T202.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 29.09.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 15.09.2016 (Az. 38 M 0613/16) aufgehoben und die Erinnerung des Schuldners vom 06.05.2016 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

Die Vollziehung dieses Beschlusses wird bis zu seiner Rechtskraft ausgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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