Landgericht Köln, 2017-03-28, 5 O 488/13

5 O 488/13Kantonsgericht28.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 488/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-28

Aktenzeichen: 5 O 488/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0328.5O488.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 99.248,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 07.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit vom 06.05.2010 bis zum 06.08.2012 aus einem Betrag von 99.248,88 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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