Landgericht Köln, 2017-03-30, 5 O 478/14

5 O 478/14Kantonsgericht30.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 478/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-30

Aktenzeichen: 5 O 478/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0330.5O478.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.