5 O 478/14•Landgericht Köln, 2017-03-30, 5 O 478/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 478/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-30
Aktenzeichen: 5 O 478/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0330.5O478.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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