Landgericht Köln, 2017-04-04, 11 S 134/16

11 S 134/16Kantonsgericht04.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 134/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-04

Aktenzeichen: 11 S 134/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0404.11S134.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.04.2016 – Az. 263 C 210/15 – unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 479,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2014 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 83,54 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 62% und die Beklagten zu 38%. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 60% und die Beklagten zu 40%.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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