3 O 29/16•Landgericht Köln, 2017-04-04, 3 O 29/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 29/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-04
Aktenzeichen: 3 O 29/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0404.3O29.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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