Landgericht Köln, 2017-04-05, 11 T 66/15

11 T 66/15Kantonsgericht05.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 T 66/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-05

Aktenzeichen: 11 T 66/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0405.11T66.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf den Antrag des Beteiligten zu 1) wird die an diesen gerichtete vollstreckbare Kostenrechnung des Notars Dr. T vom 09.01.2015 – Rechnungs-Nr. #### –th - über 650,99 € aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Eine Erstattung von Auslagen findet nicht statt.

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