Landgericht Köln, 2017-04-13, 33 O 59/17

33 O 59/17Kantonsgericht13.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 59/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-13

Aktenzeichen: 33 O 59/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0413.33O59.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, von Originalprodukten sowie weiterer Unterlagen.

Auf Antrag der Antragstellerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, folgendes angeordnet:

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