Landgericht Köln, 2017-04-26, 23 S 26/14

23 S 26/14Kantonsgericht26.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 S 26/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-26

Aktenzeichen: 23 S 26/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0426.23S26.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10.12.2014 (Az.: 118 C 412/14) wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 300 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2011 sowie 70,20 EUR für Rechtsverfolgungskosten zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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