11 S 333/16•Landgericht Köln, 2017-05-16, 11 S 333/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 333/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-16
Aktenzeichen: 11 S 333/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0516.11S333.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.08.2016, 269 C 145/15, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.371,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2015 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 334,75 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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