Landgericht Köln, 2017-05-17, 18 O 39/15

18 O 39/15Kantonsgericht17.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 39/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-17

Aktenzeichen: 18 O 39/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0517.18O39.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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