18 O 39/15•Landgericht Köln, 2017-05-17, 18 O 39/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 39/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-17
Aktenzeichen: 18 O 39/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0517.18O39.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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